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Planung & Alltag

Auswandern als Rentner: Rente, Krankenkasse, Steuern

Auswandern Ratgeber Portal 13 Min. Lesezeit

In der EU bekommen Sie Ihre volle Rente und bleiben meist bei Ihrer deutschen Kasse. Außerhalb der EU entscheidet ein Abkommen darüber, ob Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt; in Ländern wie Thailand oder den USA endet er.

Rentnerpaar sitzt am späten Nachmittag in einem Café an einer Strandpromenade, er liest, sie lacht in die Sonne

Die wichtigste Frage für Rentner ist nicht das Klima, sondern ob Ihr Zielland in der EU liegt oder ein Abkommen mit Deutschland hat. In der EU, im EWR und in der Schweiz bekommen Sie Ihre volle Rente, bleiben als gesetzlich Versicherte meist bei Ihrer deutschen Kasse und nutzen das Formular S1. In einigen Abkommensstaaten wie der Türkei gilt Ähnliches. In allen anderen Ländern, zum Beispiel Thailand, den USA oder Mexiko, endet Ihre deutsche Krankenversicherung. Stand: Oktober 2026.

1. Die Rente

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unterscheidet drei Fälle:

ZiellandRente
EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweizvolle Rente in der bisherigen Höhe
Land mit Sozialversicherungsabkommenin den meisten Fällen volle Rente
übrige LänderEinschränkungen möglich

Abzüge kann es auch in der EU in Einzelfällen geben, etwa wenn Ihre Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder aus dem deutsch-polnischen Abkommen von 1975 enthält.

So läuft die Zahlung: Die DRV überweist die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl, auch ins Ausland. Teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post Ihre neue Adresse und Bankverbindung rechtzeitig mit. Wer außerhalb der EU lebt, sollte vor dem Umzug beim Rentenversicherungsträger nachfragen, ob für sein Land Einschränkungen gelten.

2. Die Krankenversicherung

Das Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unterscheidet drei Gruppen von Ländern.

EU, EWR und Schweiz: weiter bei der deutschen Kasse

Wer eine Rente der DRV bezieht und gesetzlich versichert ist, bleibt bei seiner deutschen Krankenkasse, solange er im neuen Land keine eigene Rente bezieht oder arbeitet. Sie zahlen die Beiträge weiter in Deutschland. Ihre Kasse stellt Ihnen das Formular S1 aus, mit dem Sie sich bei der Krankenversicherung des Wohnlands anmelden. Dort erhalten Sie die Leistungen wie Einheimische, mit den dort üblichen Zuzahlungen. Bei Besuchen in Deutschland gehen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zum Arzt.

Abkommensstaaten: Türkei, Serbien, Tunesien und andere

Mit einigen Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Abkommen geschlossen. Laut DVKA bleibt die Krankenversicherung der Rentner bei einem Umzug nach Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, in die Türkei oder ins Vereinigte Königreich bestehen, wenn Sie dort keine weitere gesetzliche Rente beziehen. Es gelten Besonderheiten:

  • Türkei: Der Wohnort gilt erst als verlegt, wenn Sie mehr als 183 Tage ununterbrochen in der Türkei waren. Für die ersten 183 Tage gibt es eine eigene Bescheinigung (T/A 11), danach die für den Wohnort (T/A 20).
  • Tunesien: nur für Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staats, Tunesier, Flüchtlinge und Staatenlose.
  • Vereinigtes Königreich: Krankenversicherung mit S1 ja, Pflegeleistungen nein, Pflegegeld nur bei kurzen Aufenthalten.
  • Kosovo: Hier kann die Leistungsaushilfe derzeit nicht bereitgestellt werden.

Alle anderen Länder: Die Versicherung endet

Verlegen Sie Ihren Wohnort in ein Land, das weder Mitgliedstaat noch Abkommensstaat ist, endet Ihre Krankenversicherung in Deutschland. So steht es im DVKA-Merkblatt. Das betrifft zum Beispiel Thailand, die USA, Kanada, Mexiko, Australien oder Neuseeland. Sie brauchen dann eine Versicherung, die im neuen Land gilt, meist eine private oder internationale Krankenversicherung, deren Beiträge mit dem Alter steigen und die Vorerkrankungen oft ausschließt. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Kasse über Ihre Möglichkeiten.

Nordzypern: In den Gebieten Zyperns, die nicht unter Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehen, ist das EU-Recht laut EU ausgesetzt. Die EU-Regeln zur Krankenversicherung mit S1 greifen dort nicht. Was in der Republik Zypern gilt, auch zur 5-Prozent-Steuer auf ausländische Renten, steht im Artikel Auswandern nach Zypern.

Mehr zu allen Fällen im Artikel Krankenversicherung beim Auswandern.

3. Die Steuern

Wer dauerhaft im Ausland lebt und aus Deutschland nur Renten bezieht, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg (Rentner im Ausland).

Wo die Rente am Ende besteuert wird, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnland. Ein Beispiel ist Spanien: Renten werden grundsätzlich in Spanien besteuert. Deutschland darf gesetzliche Renten, die zwischen 2015 und 2029 begonnen haben, zusätzlich mit höchstens 5 Prozent besteuern, bei Rentenbeginn ab 2030 mit höchstens 10 Prozent; Spanien rechnet diese Steuer an. Beamtenpensionen werden in Deutschland besteuert. Details im Artikel Auswandern nach Spanien.

Ziehen Sie in ein Land ohne Abkommen, kann dieselbe Rente in beiden Ländern besteuert werden. Lassen Sie das vor dem Umzug prüfen. Allgemeine Regeln zum Wegzug stehen im Artikel Steuern beim Auswandern.

4. Aufenthalt und Visum

  • EU-Länder: kein Visum. Wer nicht arbeitet, muss für einen Aufenthalt über drei Monate ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Rentner mit S1 sind über ihre deutsche Kasse versichert; fragen Sie die Behörde, welchen Nachweis sie dafür will. Die Anmeldung läuft je nach Land unterschiedlich, zum Beispiel in Spanien bei der Ausländerbehörde, in Portugal bei der Gemeinde.
  • Schweiz: Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsabkommen; Details im Artikel Auswandern in die Schweiz.
  • Länder außerhalb der EU: Sie brauchen ein Visum, für Rentner meist mit Nachweis eines Mindesteinkommens oder Vermögens. Die Bedingungen stehen in den Länderartikeln zu Thailand und Mexiko.
  • Neuseeland: Für Rentner gibt es nur ein befristetes Visum ab 66 Jahren (Temporary Retirement Visitor Visa) für zwei Jahre. Verlangt werden 750.000 NZD als Anlage in Neuseeland, weitere 500.000 NZD zum Leben und 60.000 NZD Jahreseinkommen. Einen Weg zum Daueraufenthalt eröffnet es nicht. Die übrigen Wege stehen im Artikel Auswandern nach Neuseeland.

Was kostet das Leben als Rentner im Ausland?

Wie weit Ihre Rente reicht, hängt vor allem von der Miete ab. Einen ersten Vergleich liefert Eurostat: Die Statistikbehörde der EU misst jedes Jahr das Preisniveau der Länder, der EU-Durchschnitt ist 100. Werte für 2025:

LandKonsum insgesamtLebensmittelWohnen und EnergieDeutsche Krankenkasse bleibt?
Deutschland109,1102,4113,9–
Österreich119,0109,5113,4ja (EU)
Italien98,0101,191,4ja (EU)
Zypern91,6100,187,0ja (EU, nicht im Norden)
Spanien91,195,398,1ja (EU)
Portugal85,3102,081,1ja (EU)
Griechenland84,0105,376,6ja (EU)
Kroatien76,3105,548,1ja (EU)
Bulgarien60,092,640,6ja (EU)
Türkei52,277,038,7ja (Abkommen)

Drei Dinge fallen auf:

  • Günstig leben in Europa können Rentner vor allem in Bulgarien, Kroatien, Griechenland und Portugal, weil dort Wohnen und Dienstleistungen weniger kosten.
  • Lebensmittel sind kaum billiger. In Kroatien und Griechenland liegt das Preisniveau im Supermarkt sogar über dem deutschen, in Portugal etwa gleichauf.
  • Der Landesschnitt ist nicht Ihr Wohnort. Küstenorte und Großstädte, in die viele Ausländer ziehen, sind teurer als das Land im Mittel. Für Spanien und Portugal zeigen das die Mietzahlen in den Länderartikeln.

Mit wenig Rente: Innerhalb der EU müssen Sie für einen Aufenthalt über drei Monate ausreichende Mittel nachweisen. Mehr als die Sozialhilfe oder die Mindestrente des Landes darf die Behörde dafür nicht verlangen. Wer sehr wenig hat, sollte vorher prüfen, ob er im Zielland Anspruch auf Hilfe hätte, denn Bürgergeld oder Grundsicherung aus Deutschland gibt es bei Wohnsitz im Ausland nicht. Mehr dazu im Artikel Auswandern ohne Geld.

Als Rentner in die Türkei

Die Türkei ist bei deutschen Rentnern beliebt, weil das Preisniveau niedrig ist und die deutsche Krankenversicherung über das Abkommen weiterlaufen kann. Das sind die Regeln:

  • Aufenthalt: Deutsche dürfen laut Auswärtigem Amt bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum in der Türkei bleiben. Eine kurze Ausreise, um die 90 Tage neu zu starten, ist nicht mehr möglich. Wer länger bleiben will, beantragt innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis. Steht der längere Aufenthalt schon vorher fest, beantragen Sie ein Visum bei einer türkischen Auslandsvertretung.
  • Krankenversicherung: Die deutsche Kasse bleibt zuständig, wenn Sie keine türkische Rente beziehen. Der Wohnort gilt aber erst nach mehr als 183 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt als verlegt (siehe oben, Bescheinigungen T/A 11 und T/A 20).
  • Steuern: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von 2011 besteuert grundsätzlich die Türkei die Rente, wenn Sie dort wohnen. Deutschland darf zusätzlich bis zu 10 Prozent der Bruttorente besteuern, wenn Ihre Renten aus Deutschland zusammen mehr als 10.000 Euro im Jahr betragen.
  • Preise: Das Preisniveau lag 2025 laut Eurostat bei 52,2 Prozent des EU-Schnitts. Die Inflation ist aber hoch: Im September 2026 stiegen die Verbraucherpreise laut türkischem Statistikamt TÜİK um 29,73 Prozent gegenüber dem Vorjahr, Wohnen und Energie um 39,99 Prozent. Ihre Rente in Euro behält ihren Wert nur, solange die Lira im gleichen Maß fällt. Darauf ist kein Verlass.

Welches Land passt?

Ob Spanien, Portugal, Österreich oder ein Land außerhalb Europas: Rechnen Sie vor der Entscheidung diese Punkte durch.

  1. Krankenversicherung: Bleiben Sie bei der deutschen Kasse (EU, Abkommen) oder müssen Sie sich privat versichern?
  2. Steuer: Was bleibt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von Ihrer Rente übrig?
  3. Ärzte und Kliniken: Wie weit ist das nächste Krankenhaus, wie gut kommen Sie dort sprachlich zurecht?
  4. Familie: Wie oft wollen Sie nach Deutschland reisen, und was kostet das?
  5. Pflege: Was passiert, wenn Sie pflegebedürftig werden? Pflegegeld aus Deutschland kann in EU-Länder gezahlt werden; Pflegeheime und Pflegedienste vor Ort müssen Sie trotzdem finden.
  6. Probewohnen: Ein Winter vor Ort zeigt mehr als jeder Urlaub.

Wer kein Spanisch oder Portugiesisch spricht, findet im Artikel Auswandern ohne Sprachkenntnisse Länder, in denen Deutsch oder Englisch reicht.

Checkliste für Rentner

  1. Rentenversicherung über den Umzug informieren, beim Renten Service neue Adresse und Konto angeben.
  2. Krankenkasse fragen: Bleibe ich versichert? S1 beantragen (EU) bzw. Bescheinigung für den Abkommensstaat.
  3. Private Absicherung abschließen, wenn das Zielland weder EU- noch Abkommensstaat ist.
  4. Finanzamt informieren; ab dem Wegzug ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, wenn Sie nur Renten beziehen.
  5. Doppelbesteuerungsabkommen prüfen lassen.
  6. Einwohnermeldeamt: Abmeldung binnen zwei Wochen nach dem Auszug.
  7. Im Zielland anmelden und Aufenthalt klären.

Die vollständige Liste steht in der Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Bekomme ich meine deutsche Rente im Ausland?

Ja. Bei einem dauerhaften Umzug in ein Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente in der bisherigen Höhe weiter. In Länder mit Sozialversicherungsabkommen in den meisten Fällen ebenfalls. In anderen Ländern kann es Einschränkungen geben; fragen Sie Ihren Rentenversicherungsträger.

Bin ich als Rentner im Ausland weiter über meine deutsche Krankenkasse versichert?

In EU-Ländern, im EWR und in der Schweiz in der Regel ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind und dort keine eigene Rente oder Arbeit haben; Sie erhalten das Formular S1. Dasselbe gilt in einigen Abkommensstaaten wie der Türkei, Serbien oder Tunesien. In allen anderen Ländern, etwa Thailand, den USA oder Mexiko, endet die Krankenversicherung in Deutschland.

Wo zahle ich als Rentner im Ausland Steuern?

Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem neuen Land. Meist hat der Wohnsitzstaat das Hauptbesteuerungsrecht; manche Abkommen erlauben Deutschland einen begrenzten Zugriff auf die gesetzliche Rente, Beamtenpensionen werden oft in Deutschland besteuert. In Deutschland zuständig ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg.

Wie lange darf man als Rentner im Ausland bleiben?

Die Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland, eine Frist gibt es dafür nicht. Begrenzt ist der Aufenthalt durch das Zielland: In der EU dürfen Sie unbegrenzt leben, müssen sich nach drei Monaten aber registrieren. In der Türkei sind ohne Aufenthaltserlaubnis 90 Tage in 180 Tagen erlaubt. Wer seine Wohnung in Deutschland aufgibt, muss sich abmelden.

Wohin als Rentner mit wenig Geld?

Laut Eurostat ist das Preisniveau in der EU in Bulgarien (60 Prozent des EU-Schnitts), Kroatien (76), Griechenland (84) und Portugal (85) am niedrigsten unter den beliebten Zielen, Deutschland liegt bei 109. Günstiger ist dort vor allem das Wohnen, Lebensmittel kosten etwa so viel wie in Deutschland. In der EU bleiben Sie mit dem Formular S1 bei Ihrer deutschen Krankenkasse.

Kann ich als Rentner in die Türkei auswandern?

Ja. Ohne Visum dürfen Sie 90 Tage in 180 Tagen bleiben, für längere Aufenthalte beantragen Sie innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis. Die deutsche Krankenkasse bleibt über das Abkommen zuständig, wenn Sie keine türkische Rente haben. Die Türkei besteuert die Rente, Deutschland darf bei Renten über 10.000 Euro im Jahr bis zu 10 Prozent zusätzlich besteuern.

Gilt die EU-Regel auch in Nordzypern?

Nein. In den Gebieten Zyperns, über die die Regierung der Republik Zypern keine Kontrolle hat, ist das EU-Recht ausgesetzt. Die EU-Regeln zur Krankenversicherung mit dem Formular S1 greifen dort nicht. Klären Sie Ihre Absicherung vor dem Umzug mit Ihrer Krankenkasse.

Was ist mit der Pflegeversicherung?

Pflegegeld aus der deutschen Pflegeversicherung kann unter Bedingungen auch in andere EU-Länder gezahlt werden, ins Vereinigte Königreich nur noch bei kurzen Aufenthalten. Die Details stehen im Merkblatt der DVKA zur Pflegeversicherung bei Wohnort im Ausland.

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