Auswandern Checkliste: Was wann zu erledigen ist
Die Checkliste für Ihre Auswanderung, zeitlich geordnet: von der Länderwahl über Krankenkasse, Finanzamt und Abmeldung bis zu den ersten Wochen im neuen Land. Jeder Punkt mit Link auf den ausführlichen Artikel.

Diese Checkliste ordnet die wichtigsten Schritte zeitlich, vom Plan bis zu den ersten Wochen im neuen Land. Zu jedem Punkt gibt es einen ausführlichen Artikel mit Quellen. Wer innerhalb der EU umzieht, braucht kein Visum und kann manche Schritte überspringen; wer außerhalb der EU auswandert, sollte für Visum, Tests und Anerkennungen ein Jahr oder mehr einplanen. Stand: Oktober 2026.
12 Monate oder früher vorher: Entscheiden
- Zielland wählen nach Aufenthaltsrecht, Sprache, Arbeitsmarkt und Krankenversicherung. Hilfe: Wohin auswandern? Länder im Vergleich, Auswandern innerhalb der EU, Auswandern ohne Sprachkenntnisse.
- Visum klären (nur außerhalb der EU): Welcher Weg passt, welche Nachweise und Sprachtests werden verlangt? Siehe die Länderartikel zu USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Mexiko, Thailand, Schweiz.
- Einkommen planen: Job im Zielland, Remote-Arbeit oder Rente? Siehe Im Ausland arbeiten und Auswandern ohne Geld.
- Berufsanerkennung prüfen, wenn Ihr Beruf im Zielland reglementiert ist.
- Steuern prüfen lassen, besonders bei Beteiligungen ab 1 Prozent oder großen Fondsdepots: Wegzugsbesteuerung.
- Mit Kindern: Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils, Schule, Kindergeld. Siehe Auswandern mit Kindern.
- Mit Haustier: Impfungen und Fristen beginnen oft Monate vorher. Siehe Auswandern mit Haustieren.
6 bis 3 Monate vorher: Klären
- Krankenversicherung: Wo sind Sie nach dem Umzug versichert? Rentner beantragen das Formular S1. Siehe Krankenversicherung beim Auswandern.
- Rente: Rentenversicherung informieren, beim Renten Service neue Adresse und Konto angeben. Siehe Auswandern als Rentner.
- Bank: fragen, ob das Konto mit Wohnsitz im Ausland weiterläuft; TAN-Verfahren sichern. Siehe Bankkonto beim Auswandern.
- Wohnung: kündigen, verkaufen oder vermieten. Eine Wohnung, die Ihnen weiter zur Verfügung steht, kann Sie in Deutschland steuerpflichtig halten. Siehe Steuern beim Auswandern.
- Verträge prüfen: Handy, Internet, Strom, Versicherungen, Mitgliedschaften, Abos. Kündigungsfristen notieren.
- Dokumente besorgen: gültige Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse; für viele Länder mit Apostille oder Übersetzung.
- Arbeitslosengeld mitnehmen (nur EU/EWR/Schweiz): vor der Abreise beantragen, vorher in der Regel vier Wochen arbeitslos gemeldet sein.
Letzter Monat: Abmelden
- Einwohnermeldeamt: Abmeldung ins Ausland innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher möglich (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Viele Gemeinden nehmen die Abmeldung auch schriftlich oder online an. Heben Sie die Abmeldebestätigung auf: Krankenkasse, Banken und Behörden im neuen Land fragen oft danach.
- Finanzamt: neue Anschrift mitteilen; für das Wegzugsjahr eine Steuererklärung einplanen.
- Rundfunkbeitrag: Wohnung beim Beitragsservice abmelden, Nachweis beifügen.
- Krankenkasse informieren, Bescheinigungen (S1, A1) mitnehmen.
- Familienkasse informieren, wenn Sie Kindergeld beziehen.
- Auto: in Deutschland abmelden oder für die Ausfuhr vorbereiten; im neuen EU-Land muss es bei dauerhaftem Umzug umgemeldet werden.
- Post: Nachsendeauftrag einrichten, Adresse bei Banken, Versicherungen und Behörden ändern.
- Reserve: Geld für die ersten Monate und eine mögliche Rückreise.
Erste Wochen im neuen Land
- Anmelden bzw. registrieren nach den Regeln des Landes, zum Beispiel in Spanien innerhalb von drei Monaten, in Österreich innerhalb von vier Monaten.
- Steuer- und Sozialversicherungsnummer beantragen.
- Krankenversicherung aktivieren, zum Beispiel mit dem S1 bei der Kasse des Wohnlands.
- Konto eröffnen, falls nötig.
- Auto ummelden, Fristen beim Zielland erfragen.
- Sprache: Kurs anfangen, auch wenn Sie anfangs ohne zurechtkommen. Siehe Sprache lernen als Auswanderer.
Später: Was Auslandsdeutsche wissen sollten
- Wahlrecht: Bei Bundestagswahlen wahlberechtigt bleiben Deutsche im Ausland, wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und das nicht länger als 25 Jahre her ist (§ 12 Bundeswahlgesetz).
- Pass und Ausweis: Neue Dokumente beantragen Sie im Ausland über die deutsche Auslandsvertretung.
- Rückkehr: Wer mit über 50 auswandert, sollte die Regeln für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kennen; ab 55 kann sie verschlossen sein.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Die Einzelnachweise stehen in den verlinkten Artikeln.
- § 17 Bundesmeldegesetz – Abmeldung binnen zwei Wochen, frühestens eine Woche vor Auszug
- § 12 Bundeswahlgesetz – Wahlrecht für Deutsche im Ausland
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Wohnung abmelden – Abmeldung mit Nachweis
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen zur Alg-Mitnahme – Antrag vor Ausreise, vier Wochen
- Your Europe – Autozulassung in einem anderen EU-Land – Ummeldung bei dauerhaftem Umzug
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit ab 55
Häufige Fragen
Was muss ich vor dem Auswandern in Deutschland erledigen?
Die wichtigsten Punkte: Krankenversicherung klären, Finanzamt und Rentenversicherung informieren, Wohnung, Verträge und Rundfunkbeitrag kündigen oder abmelden, Bank über die neue Adresse informieren und sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden. Wer Arbeitslosengeld mitnehmen will, beantragt das vor der Abreise.
Wie lange vorher sollte ich mit der Planung beginnen?
Für einen Umzug innerhalb der EU reichen oft einige Monate. Wer ein Visum für ein Land außerhalb der EU braucht, sollte ein Jahr oder mehr einplanen, weil Anträge, Sprachtests und Anerkennungen dauern können.
Muss ich mich beim Auswandern abmelden?
Ja. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Kann ich als Auslandsdeutscher an Bundestagswahlen teilnehmen?
Ja, wenn Sie nach Ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und das nicht länger als 25 Jahre her ist, oder wenn Sie auf andere Weise mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind.
Was muss ich in den ersten Wochen im neuen Land tun?
Anmelden bzw. registrieren nach den Regeln des Landes, eine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer beantragen, ein Konto eröffnen, falls nötig, die Krankenversicherung aktivieren und, wenn Sie ein Auto mitgebracht haben, es fristgerecht ummelden.
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