Auswandern in die Schweiz: Bewilligung, Kasse, Steuern
Deutsche dürfen dank Freizügigkeitsabkommen in der Schweiz arbeiten, brauchen aber eine Bewilligung: L für Jobs bis ein Jahr, B für längere. Krankenkasse binnen drei Monaten, Quellensteuer auf den Lohn und was für Rentner gilt.

Deutsche dürfen dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU in der Schweiz leben und arbeiten. Eine Bewilligung brauchen Sie trotzdem: Mit einem Arbeitsvertrag über drei Monate bis ein Jahr erhalten Sie die Bewilligung L, bei einem Jahr oder unbefristet die Bewilligung B für fünf Jahre. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie sich krankenversichern. Auf Ihren Lohn zahlen Sie Quellensteuer. Stand: Oktober 2026.
Bewilligungen für Deutsche
Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) gilt für EU- und EFTA-Bürger:
| Situation | Bewilligung | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Arbeit bis 3 Monate im Kalenderjahr | keine; Arbeitgeber meldet online, spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn | – |
| Arbeitsvertrag 3 Monate bis 1 Jahr | L EU/EFTA (Kurzaufenthalt) | Dauer des Vertrags |
| Arbeitsvertrag ab 1 Jahr oder unbefristet | B EU/EFTA (Aufenthalt) | 5 Jahre, verlängerbar |
| Selbstständig mit Nachweis der Tätigkeit | B EU/EFTA | 5 Jahre |
| Ohne Erwerbstätigkeit (z. B. Rentner) | B EU/EFTA, Anmeldung beim Migrationsamt des Kantons | 5 Jahre |
Die Bewilligung gilt in der ganzen Schweiz und erlaubt einen Stellen- und Berufswechsel. Die Verlängerung der Bewilligung B kann bei der ersten Verlängerung auf ein Jahr beschränkt werden, wenn Sie seit mehr als zwölf Monaten unfreiwillig arbeitslos sind.
Ohne Arbeit: Rentner und andere Nichterwerbstätige
Wer in der Schweiz nicht arbeitet, hat nach dem Freizügigkeitsabkommen ein Aufenthaltsrecht, wenn er
- genügend finanzielle Mittel hat, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein; maßgeblich sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), und Renten werden angerechnet,
- eine Krankenversicherung hat, die alle Risiken einschließlich Unfall abdeckt.
Bei einem Aufenthalt über drei Monate melden Sie sich beim Migrationsamt des Wohnkantons und erhalten eine Bewilligung B für fünf Jahre. Sind die Mittel nicht gesichert, kann sie auf zwei Jahre befristet oder später entzogen werden.
Krankenversicherung
In der Schweiz gilt eine Versicherungspflicht: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme für Krankenpflege versichern (Art. 3 Krankenversicherungsgesetz, KVG). Die Grundversicherung schließen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse ab.
Rentner mit deutscher Rente: Die Schweiz gehört für die Krankenversicherung zu den Staaten, in denen die EU-Regeln gelten. Wer nur eine deutsche Rente bezieht und in Deutschland gesetzlich versichert ist, kann nach dem Merkblatt der DVKA bei seiner deutschen Kasse bleiben und das Formular S1 nutzen. Klären Sie mit Ihrer Kasse und dem Kanton, wie das in Ihrem Fall umgesetzt wird. Mehr im Artikel Auswandern als Rentner.
Steuern: Quellensteuer
Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (also auch mit Bewilligung B), die in der Schweiz steuerlich wohnen, zahlen auf ihren Lohn Quellensteuer; der Arbeitgeber zieht sie ab (Art. 83 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG). Ausgenommen sind Ehepaare, bei denen ein Partner Schweizer Bürger ist oder die Niederlassungsbewilligung hat.
Die Steuerbelastung unterscheidet sich stark zwischen Kantonen und Gemeinden. Prüfen Sie den Steuerrechner Ihres künftigen Kantons, bevor Sie sich für einen Wohnort entscheiden. Was in Deutschland nach dem Wegzug steuerpflichtig bleibt und wann die Wegzugsbesteuerung droht, steht in den Artikeln Steuern beim Auswandern und Wegzugsbesteuerung.
Arbeit und Sprache
Mit Bewilligung dürfen Sie in der ganzen Schweiz arbeiten und die Stelle wechseln. In der Deutschschweiz kommen Sie mit Hochdeutsch durch Bewerbung und Behörden. Im Arbeitsalltag wird aber oft Mundart gesprochen: Laut Bundesamt für Statistik sprechen 61 Prozent der Erwerbstätigen bei der Arbeit Schweizerdeutsch, 36 Prozent Hochdeutsch, 28 Prozent Französisch und 24 Prozent Englisch. Mehr im Artikel Auswandern ohne Sprachkenntnisse.
Ist Ihr Beruf reglementiert, müssen Sie Ihre Qualifikation vor Arbeitsbeginn anerkennen lassen. Für die Jobsuche siehe Im Ausland arbeiten.
Wohnen und Kosten
Mieten, Krankenkassenprämien und Steuern unterscheiden sich zwischen Städten wie Zürich oder Genf und ländlichen Kantonen stark. Rechnen Sie mit Ihrem konkreten Wohnort: Mietangebote auf Schweizer Portalen, die Prämien der Krankenkassen für Ihre Region und der Steuerrechner des Kantons ergeben ein realistisches Bild. Höhere Löhne stehen höheren Kosten gegenüber.
Checkliste
- Arbeitsvertrag (für L oder B) oder Nachweis von Mitteln und Versicherung (ohne Arbeit).
- In Deutschland abmelden, Krankenkasse, Finanzamt und Rentenversicherung informieren.
- Anmelden und Bewilligung beantragen; wo genau, sagt Ihnen die Wohngemeinde, ohne Erwerbstätigkeit ist es das Migrationsamt des Kantons.
- Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten abschließen oder S1 nutzen (Rentner).
- Bankkonto in der Schweiz eröffnen; der Franken ist eine eigene Währung.
- Auto ummelden, Fristen und Einfuhrregeln beim Kanton erfragen.
Quellen
Stand: Oktober 2026.
- SEM – Ausweis B EU/EFTA – 5 Jahre ab 365 Tagen oder unbefristeter Anstellung, Verlängerung
- SEM – Ausweis L EU/EFTA – Arbeitsverhältnis drei Monate bis ein Jahr
- SEM – Factsheet Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit (SP_01/25) – bis drei Monate Meldeverfahren, Selbstständige
- SEM – Factsheet Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit – Mittel nach SKOS, Versicherung inkl. Unfall, Migrationsamt, B für 5 Jahre
- Krankenversicherungsgesetz (KVG), Art. 3 – Versicherungspflicht binnen drei Monaten
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 83 – Quellensteuer für Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung
- Bundesamt für Statistik – Sprachen – Sprachen bei der Arbeit
- DVKA – Merkblatt Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland – Schweiz als Mitgliedstaat im Sinne der EU-Regeln
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für Deutsche, die in die Schweiz auswandern?
Wer arbeiten will, braucht einen Arbeitsvertrag. Bei einem Vertrag von drei Monaten bis einem Jahr gibt es die Kurzaufenthaltsbewilligung L, bei mindestens einem Jahr oder unbefristet die Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre. Wer nicht arbeitet, etwa als Rentner, braucht genug Geld, um keine Sozialhilfe zu benötigen, und eine Krankenversicherung, die alle Risiken einschließlich Unfall abdeckt.
Muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?
Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug für Krankenpflege versichern (Art. 3 KVG). Für Rentner, die nur eine deutsche Rente beziehen, gelten die EU-Regeln zur Krankenversicherung; klären Sie das mit Ihrer deutschen Kasse.
Wie werde ich in der Schweiz besteuert?
Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, also etwa mit Bewilligung B, zahlen auf ihren Lohn Quellensteuer; der Arbeitgeber zieht sie direkt ab (Art. 83 DBG). Ausgenommen sind Ehepaare, bei denen ein Partner Schweizer ist oder die Niederlassungsbewilligung hat.
Brauche ich für einen kurzen Job eine Bewilligung?
Bei einer Arbeit von höchstens drei Monaten im Kalenderjahr nicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie dann aber spätestens am Tag vor dem Arbeitsbeginn im elektronischen Meldeverfahren anmelden.
Reicht Hochdeutsch in der Schweiz?
Für Behörden und Bewerbungen in der Deutschschweiz ja. Im Alltag und bei der Arbeit wird vor allem Mundart gesprochen: 61 Prozent der Erwerbstätigen sprechen bei der Arbeit Schweizerdeutsch. In der Romandie und im Tessin brauchen Sie Französisch bzw. Italienisch.
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