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Geld, Steuern & Versicherung

Steuern beim Auswandern: Was in Deutschland bleibt

Auswandern Ratgeber Portal 10 Min. Lesezeit

Die deutsche Steuerpflicht endet erst, wenn Sie weder Wohnung noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Was danach hier steuerpflichtig bleibt, was im Jahr des Wegzugs gilt und wann die Wegzugsbesteuerung droht.

Zugeklapptes Laptop, Briefumschläge, Stift, umgedrehter Taschenrechner und Kaffeetasse auf einem Holztisch

Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn Sie hier weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Danach versteuert Deutschland nur noch bestimmte deutsche Einkünfte, zum Beispiel Mieten aus einer deutschen Immobilie. Im Jahr des Wegzugs geben Sie in der Regel noch eine Steuererklärung ab. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, muss mit der Wegzugsbesteuerung rechnen. Stand: Oktober 2026.

Dieser Artikel erklärt die deutschen Regeln. Er ersetzt keine Steuerberatung. Wie Ihr neues Land Sie besteuert, steht in den Länderartikeln, zum Beispiel für Spanien.

Wann die deutsche Steuerpflicht endet

Unbeschränkt steuerpflichtig mit dem gesamten Welteinkommen ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Es reicht also eines von beiden.

  • Wohnsitz (§ 8 AO): Sie haben einen Wohnsitz dort, wo Sie eine Wohnung unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, dass Sie sie beibehalten und benutzen werden. Eine eigene oder gemietete Wohnung, die Sie bei Besuchen nutzen, kann genügen, auch wenn Sie abgemeldet sind.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO): Ein zusammenhängender Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten gilt immer als gewöhnlicher Aufenthalt; kurze Unterbrechungen zählen nicht. Reine Besuchs- oder Erholungsaufenthalte bis zu einem Jahr sind ausgenommen.

Die „183-Tage-Regel“ ist kein deutscher Maßstab für das Ende der Steuerpflicht. Die Zahl taucht in Doppelbesteuerungsabkommen auf, zum Beispiel bei der Frage, wo Arbeitslohn versteuert wird, und im Steuerrecht anderer Länder. Spanien etwa sieht Sie ab mehr als 183 Tagen im Jahr als steuerlich ansässig an.

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht: Wer auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen ab (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Für das Finanzamt ist sie aber nur ein Hinweis. Entscheidend ist, ob Sie tatsächlich keine Wohnung mehr haben, die Sie nutzen können.

Wenn zwei Länder Sie als ansässig sehen

Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland und sind zugleich im neuen Land steuerlich ansässig, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, welches Land Sie als „ansässig“ behandelt. Viele Abkommen prüfen dabei der Reihe nach, so auch das mit Spanien (Art. 4):

  1. Wo haben Sie eine ständige Wohnstätte?
  2. Bei Wohnungen in beiden Ländern: Wo liegt der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen, also Ihre engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen?
  3. Lässt sich das nicht klären: Wo halten Sie sich gewöhnlich auf?
  4. Danach: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
  5. Zuletzt einigen sich die Finanzbehörden beider Länder.

Was in Deutschland steuerpflichtig bleibt

Nach dem Wegzug sind Sie beschränkt steuerpflichtig: Deutschland besteuert nur noch die inländischen Einkünfte, die § 49 EStG aufzählt. Für Auswanderer sind das vor allem:

  • Mieteinnahmen aus Immobilien in Deutschland (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Gewinne aus dem Verkauf einer deutschen Immobilie, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 49 Abs. 1 Nr. 8, § 23 EStG). Ausgenommen sind selbst bewohnte Wohnungen.
  • Arbeitslohn für Arbeit in Deutschland und Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte in Deutschland.
  • Renten aus Deutschland, soweit das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das Besteuerungsrecht lässt. Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Mehr im Artikel Auswandern als Rentner.

Ob Deutschland diese Einkünfte am Ende wirklich besteuern darf, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem neuen Land. Für Renten aus der deutschen Rentenversicherung erlaubt zum Beispiel das Abkommen mit Spanien Deutschland nur eine Steuer von höchstens 5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2015 und 2029.

Das Jahr des Wegzugs

Im Jahr, in dem Sie auswandern, sind Sie bis zum Wegzug unbeschränkt und danach beschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt fasst beides zusammen:

  • Die deutschen Einkünfte nach dem Wegzug werden in die Veranlagung für das ganze Jahr einbezogen (§ 2 Abs. 7 Satz 3 EStG).
  • Die ausländischen Einkünfte nach dem Wegzug sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, werden aber für den Steuersatz berücksichtigt (Progressionsvorbehalt, § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG). Ein gutes Gehalt im neuen Land kann also den Steuersatz auf Ihr deutsches Gehalt der ersten Monate erhöhen.

Teilen Sie dem Finanzamt Ihre neue Anschrift mit und rechnen Sie damit, für das Wegzugsjahr eine Steuererklärung abzugeben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen verteilen das Besteuerungsrecht zwischen zwei Staaten. Typische Regeln, wie sie zum Beispiel das Abkommen mit Spanien enthält:

  • Arbeitslohn wird dort besteuert, wo Sie arbeiten. Bei kurzen Einsätzen von höchstens 183 Tagen in einem Zwölfmonatszeitraum bleibt es unter weiteren Bedingungen beim Wohnsitzstaat.
  • Renten werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert, Beamtenpensionen im Staat, der sie zahlt. Einzelne Abkommen erlauben dem Herkunftsstaat einen begrenzten Zugriff.
  • Mieten aus Immobilien darf der Staat besteuern, in dem die Immobilie liegt.
  • Der Wohnsitzstaat rechnet die im anderen Staat gezahlte Steuer an oder stellt die Einkünfte frei.

Lesen Sie das Abkommen mit Ihrem Zielland oder lassen Sie es sich erklären. Nicht mit jedem Land hat Deutschland ein Abkommen. Fehlt es, kann dieselbe Einnahme in beiden Ländern besteuert werden; prüfen Sie das vor dem Umzug.

Wegzugsbesteuerung: wenn Sie Anteile halten

Halten Sie mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, etwa an Ihrer eigenen GmbH, und waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, gilt der Wegzug als Verkauf der Anteile. Der Wertzuwachs wird versteuert, obwohl kein Geld fließt (§ 6 AStG). Seit 2025 kann das auch Investmentfonds und ETFs treffen, wenn Ihre Anteile an einem Fonds mindestens 500.000 Euro gekostet haben. Die Steuer lässt sich in sieben Jahresraten zahlen und entfällt bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren.

Alles Wichtige dazu, mit Rechenbeispiel und den Regeln für Immobilien, steht im Artikel Wegzugsbesteuerung.

Umzug in ein Niedrigsteuerland

Wer in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann noch zehn Jahre lang mit mehr deutschen Einkünften besteuert werden als andere Ausländer (erweiterte beschränkte Steuerpflicht, § 2 AStG). Das betrifft Deutsche, die in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Als wesentliche Interessen gelten unter anderem eine Beteiligung ab 1 Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft oder deutsche Einkünfte von mehr als 30 Prozent Ihrer Einkünfte oder über 62.000 Euro im Jahr.

Checkliste vor dem Wegzug

  1. Wohnung klären: Kündigen, verkaufen oder vermieten Sie die deutsche Wohnung, wenn die Steuerpflicht enden soll. Eine leerstehende Wohnung, die Ihnen zur Verfügung steht, kann als Wohnsitz reichen.
  2. Beim Einwohnermeldeamt abmelden, spätestens zwei Wochen nach dem Auszug.
  3. Finanzamt informieren und die neue Anschrift mitteilen.
  4. Beteiligungen und große Fondsdepots prüfen wegen der Wegzugsbesteuerung, am besten mit Steuerberatung und vor der Abmeldung.
  5. Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland lesen: Wo werden Gehalt, Rente, Mieten besteuert?
  6. Steuererklärung für das Wegzugsjahr einplanen.
  7. Steuerpflicht im neuen Land klären, ab wann und mit welchen Einkünften.

Die übrigen Schritte von der Krankenkasse bis zum Bankkonto stehen in der Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Gesetze in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Auswandern noch in Deutschland Steuern zahlen?

Auf Ihr weltweites Einkommen nicht mehr, sobald Sie weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bestimmte deutsche Einkünfte bleiben aber hier steuerpflichtig, etwa Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie, Gewinne aus dem Verkauf einer deutschen Immobilie innerhalb von zehn Jahren oder Renten aus Deutschland, je nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Reicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Nein. Die Abmeldung ist Pflicht, sagt steuerlich aber nichts Entscheidendes. Entscheidend ist, ob Sie eine Wohnung in Deutschland behalten, die Sie weiter nutzen können. Wer seine Wohnung behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn er abgemeldet ist und die meiste Zeit im Ausland lebt.

Gilt in Deutschland die 183-Tage-Regel?

Nicht so, wie oft behauptet. Die deutsche Abgabenordnung stellt auf einen zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten ab, und schon eine beibehaltene Wohnung reicht für die Steuerpflicht. Die 183 Tage stammen aus Doppelbesteuerungsabkommen, etwa für Arbeitslohn, und aus dem Recht anderer Länder wie Spanien.

Muss ich im Jahr des Wegzugs eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel ja. Im Wegzugsjahr sind Sie einen Teil des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt veranlagt das ganze Jahr zusammen; ausländische Einkünfte aus der Zeit nach dem Wegzug sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, erhöhen aber den Steuersatz für die deutschen Einkünfte (Progressionsvorbehalt).

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Wer auswandert und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, muss den Wertzuwachs der Anteile versteuern, als hätte er sie verkauft (§ 6 AStG). Seit 2025 kann das auch große Fondsdepots treffen. Details stehen in unserem eigenen Artikel zur Wegzugsbesteuerung.