Im Ausland arbeiten: Jobsuche, Visum, Anerkennung
In der EU dürfen Deutsche ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, brauchen aber bei reglementierten Berufen eine Anerkennung. Außerhalb der EU bestimmt das Visum alles, meist mit Arbeitgeber und Sprachtest. So gehen Sie die Jobsuche an.
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In der EU dürfen Deutsche ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; für reglementierte Berufe brauchen Sie eventuell eine Anerkennung. Außerhalb der EU entscheidet das Visum: meist mit Arbeitgeber, der es beantragt, und fast immer mit Sprachtest. Sozialversichert sind Sie in der Regel dort, wo Sie arbeiten. Stand: Oktober 2026.
Arbeiten in der EU
- Keine Arbeitserlaubnis: Sie können in jedem EU-Land angestellt oder selbstständig arbeiten.
- Jobsuche vor Ort: Als Arbeitsuchende dürfen Sie in der Regel sechs Monate bleiben. Ihr deutsches Arbeitslosengeld können Sie dafür drei bis sechs Monate mitnehmen, wenn Sie es vor der Abreise beantragen.
- Anerkennung: Ein Beruf ist reglementiert, wenn man für ihn einen bestimmten Abschluss, eine staatliche Prüfung oder eine Registrierung bei einer Berufsorganisation braucht. Dann müssen Sie Ihre Qualifikation eventuell anerkennen lassen, bevor Sie anfangen. Welche Berufe wo reglementiert sind, steht in der Datenbank reglementierter Berufe der EU.
- Sozialversicherung: grundsätzlich im Land, in dem Sie arbeiten; bei einer Entsendung mit A1 höchstens 24 Monate weiter in Deutschland.
Details im Artikel Auswandern innerhalb der EU. In der Schweiz brauchen Sie bei Jobs über drei Monate eine Bewilligung L oder B, die Sie mit dem Arbeitsvertrag erhalten; mehr im Artikel Auswandern in die Schweiz.
Arbeiten außerhalb der EU
Hier bestimmt das Visum, ob und wo Sie arbeiten dürfen. Die wichtigsten Muster:
| Land | Typischer Weg | Mehr |
|---|---|---|
| USA | Arbeitgeber beantragt H-1B; Auswahl seit 2026 nach Lohnniveau gewichtet | USA |
| Kanada | Express Entry mit Punkten, Sprachtest und Bewertung des Abschlusses | Kanada |
| Australien | Arbeitgeber mit Skills-in-Demand-Visum oder Punktevisum 189 | Australien |
| Neuseeland | Job bei akkreditiertem Arbeitgeber (AEWV), Green List | Neuseeland |
| Thailand, Mexiko | Arbeit nur mit passendem Visum; Touristen dürfen nicht arbeiten | Thailand, Mexiko |
Jünger als 31 (bzw. 36)? Mit einem Working-Holiday-Visum können Sie ein Jahr in Ländern wie Australien, Neuseeland, Japan oder Kanada leben und arbeiten, ohne vorher eine Stelle zu haben. Mehr im Artikel Auswandern ohne Geld.
Sprachtest: Kanada verlangt für Express Entry einen anerkannten Test; Australien und Neuseeland verlangen für viele Visa einen Englischnachweis. Planen Sie die Termine früh ein. Länder, in denen Deutsch reicht, stehen im Artikel Auswandern ohne Sprachkenntnisse.
Die Jobsuche
Wo suchen:
- EURES, das Jobportal der EU, für Stellen in Europa,
- Jobbörsen und Karriereseiten von Unternehmen im Zielland,
- berufliche Netzwerke wie LinkedIn,
- internationale Arbeitgeber, die intern ins Ausland versetzen,
- für Remote-Arbeit Ihr bisheriger Arbeitgeber oder Kunden; siehe Digitale Nomaden.
Bewerbung: Passen Sie Lebenslauf und Anschreiben an die Gepflogenheiten des Ziellands an, etwa ob ein Foto erwartet wird und wie lang ein Lebenslauf sein darf. Übersetzen Sie Zeugnisse und erklären Sie deutsche Abschlüsse, die im Ausland unbekannt sind. Für reglementierte Berufe gehört der Nachweis der Anerkennung oder des laufenden Verfahrens dazu.
Vorstellungsgespräch: Viele Gespräche finden zuerst per Video statt. Bereiten Sie sich auf Fragen zu Visum, Umzugstermin und Gehaltsvorstellung vor; informieren Sie sich vorab, was in Ihrem Beruf im Zielland üblich ist.
Nach der Zusage
- Visum oder Bewilligung beantragen, wo nötig.
- Sozialversicherung und Krankenversicherung klären: Ab wann sind Sie im neuen Land versichert? Siehe Krankenversicherung beim Auswandern.
- Steuer klären: Wann endet die Steuerpflicht in Deutschland, ab wann gilt sie im neuen Land? Siehe Steuern beim Auswandern.
- Konto im Zielland, wo nötig; siehe Bankkonto beim Auswandern.
- Abmelden und die übrigen Punkte der Auswandern-Checkliste.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Die Länderangaben sind in den verlinkten Artikeln einzeln belegt.
- Your Europe – Reglementierte Berufe – Definition, Anerkennung, Datenbank
- Your Europe – Aufenthaltsrecht für Arbeitsuchende – sechs Monate Jobsuche
- Your Europe – Sozialschutz im Ausland – Arbeitsland, A1 höchstens 24 Monate
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen zur Alg-Mitnahme – drei bis sechs Monate
- EURES – Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität – Stellen in Europa
- SEM – Factsheet Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit – Bewilligung L/B in der Schweiz
Häufige Fragen
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten?
Nein. Als Deutsche dürfen Sie in jedem EU-Land ohne Arbeitserlaubnis angestellt oder selbstständig arbeiten. Ist Ihr Beruf dort reglementiert, müssen Sie Ihre Qualifikation eventuell vorher anerkennen lassen. In der Schweiz brauchen Sie bei Jobs über drei Monate eine Bewilligung, die Sie mit dem Arbeitsvertrag erhalten.
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Über das EU-Jobportal EURES für Europa, über Jobbörsen und Unternehmensseiten im Zielland, über berufliche Netzwerke und über internationale Arbeitgeber, die intern versetzen. Außerhalb der EU brauchen Sie meist einen Arbeitgeber, der Ihr Visum unterstützt.
Wie bekomme ich ein Arbeitsvisum außerhalb der EU?
Das regelt jedes Land selbst. Häufig braucht es ein Jobangebot und einen Arbeitgeber, der das Visum beantragt, wie beim H-1B in den USA, beim Skills-in-Demand-Visum in Australien oder beim AEWV in Neuseeland. Kanada wählt Fachkräfte über Express Entry aus. Fast immer brauchen Sie einen Sprachtest.
Kann ich Arbeitslosengeld für die Jobsuche im Ausland bekommen?
Für die Jobsuche in einem anderen EU-Land, im EWR oder in der Schweiz können Sie Ihr deutsches Arbeitslosengeld drei bis sechs Monate mitnehmen. Beantragen Sie das vor der Abreise; in der Regel müssen Sie vorher vier Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein.
Wo bin ich sozialversichert, wenn ich im Ausland arbeite?
In der EU in der Regel im Land, in dem Sie arbeiten. Schickt Sie Ihr deutscher Arbeitgeber vorübergehend ins EU-Ausland, bleiben Sie mit der Bescheinigung A1 höchstens 24 Monate in Deutschland versichert.
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