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Internationale Geburtsurkunde: Antrag, Kosten, Gültigkeit

Auswandern Ratgeber Portal 7 Min. Lesezeit

Die internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister. In vielen europäischen Ländern gilt sie ohne Übersetzung und ohne Apostille. Hier steht, wo Sie sie bekommen, was sie kostet, wie sie sich vom EU-Formular unterscheidet und wann Sie trotzdem eine Apostille brauchen.

Junge Familie vor der Steintreppe eines Amtsgebäudes im Herbst, der Vater trägt ein Kleinkind auf den Schultern, die Mutter hält eine Mappe

Die internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister. Die Feldbezeichnungen stehen in mehreren Sprachen, einige Angaben sind codiert. Grundlage ist das CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976 über mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern. In dessen Vertragsstaaten, darunter Österreich, die Schweiz, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Polen und die Türkei, wird sie ohne Übersetzung und ohne Apostille anerkannt (Auswärtiges Amt).

Sie bekommen sie beim Standesamt Ihres Geburtsorts, meist für 12 bis 20 Euro.

Wofür Sie sie brauchen

  • Anmeldung im neuen Land, etwa wenn Sie Familienangehörige mitbringen
  • Heirat im Ausland, zusammen mit einem Ehefähigkeitszeugnis
  • Schulanmeldung der Kinder
  • Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Rente im Ausland

Welche Urkunde genau verlangt wird, sagt die Behörde im Zielland. Fragen Sie ausdrücklich, ob sie die mehrsprachige Urkunde akzeptiert oder eine Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung verlangt.

Internationale Geburtsurkunde, EU-Formular oder Apostille?

ZiellandWas meist passt
Vertragsstaat des CIEC-Übereinkommens (u. a. Österreich, Schweiz, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Polen, Türkei)internationale Geburtsurkunde, ohne Übersetzung und Beglaubigung
anderer EU-StaatGeburtsurkunde mit mehrsprachigem EU-Formular (Verordnung 2016/1191), keine Apostille nötig; die internationale Geburtsurkunde wird oft auch akzeptiert
Haager Vertragsstaat außerhalb Europas (z. B. USA, Kanada, Australien)Geburtsurkunde mit Apostille, oft mit beglaubigter Übersetzung
anderer StaatGeburtsurkunde mit Legalisation durch die Botschaft

Die vollständige Liste der CIEC-Vertragsstaaten steht auf der Seite des Auswärtigen Amts. Wie die Apostille funktioniert, steht unter Apostille beantragen, wie Sie Geburts- und Heiratsurkunden apostillieren lassen, unter Apostille für Geburts- und Heiratsurkunde.

Der Unterschied zum EU-Formular: Die internationale Geburtsurkunde ist selbst eine Urkunde. Das mehrsprachige EU-Formular ist dagegen nur eine Übersetzungshilfe, die einer normalen deutschen Geburtsurkunde beigefügt wird. Es gilt nur in anderen EU-Staaten (Bundesamt für Justiz).

Wo und wie Sie sie beantragen

Zuständig ist das Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat, also in der Regel das Standesamt des Geburtsorts. Wurden Sie im Ausland geboren und die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, ist das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Wer sie beantragen darf: Sie selbst ab 16 Jahren, Ihre Ehe- oder Lebenspartner, Vorfahren wie die Eltern und Abkömmlinge wie Kinder und Enkel (§ 62 PStG). Andere Personen brauchen ein rechtliches Interesse, Geschwister ein berechtigtes Interesse. Viele Standesämter akzeptieren auch Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht.

So geht es:

  1. Online, wenn Ihre Geburtsgemeinde ein Formular anbietet, sonst schriftlich oder persönlich.
  2. Angeben: Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Namen der Eltern, Zweck („mehrsprachige/internationale Geburtsurkunde“) und Anzahl.
  3. Ausweis bzw. Ausweiskopie beifügen.
  4. Gebühr zahlen, meist vorab.
  5. Die Urkunde kommt per Post, bei persönlichem Antrag oft sofort.

Wenn Sie schon im Ausland leben, beantragen Sie die Urkunde schriftlich oder online beim deutschen Standesamt. Planen Sie dafür ein paar Wochen Postweg ein.

Kosten

Die Gebühren legt jedes Bundesland bzw. jede Kommune fest:

Orterste Urkundejede weitere im selben Antrag
Berlin12,00 €6,00 €
München12,00 €–
Sachsen15,00 €7,00 €
Hamburg19,50 €8,50 €
Baden-Württemberg20,00 €–

Quellen: Service Berlin, Stadt München, Amt24 Sachsen, hamburg.de, Service-BW, abgerufen im November 2026. Fehlen Angaben, kann eine Suchgebühr dazukommen.

Wie die Urkunde aussieht

  • Die Feldbezeichnungen stehen in mehreren Sprachen. München nennt zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch.
  • Codes stehen für feste Angaben wie das Geschlecht, damit die Behörde im Zielland sie ohne Übersetzung lesen kann.
  • Namen und Orte bleiben in der Originalschreibweise.

Tipps

  • Mehrere Exemplare bestellen: Behörden im Ausland behalten Urkunden oft ein, und weitere Exemplare im selben Antrag sind meist günstiger.
  • Ausstellungsdatum beachten: Manche Behörden verlangen Urkunden, die nur wenige Monate alt sind.
  • Für die Kinder gleich mit bestellen, wenn die Familie mitzieht, siehe Auswandern mit Kindern.
  • Rechtzeitig vor dem Umzug anfordern, siehe Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: November 2026.

Häufige Fragen

Was ist eine internationale Geburtsurkunde?

Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister nach dem CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976. Die Feldbezeichnungen stehen in mehreren Sprachen, die Einträge sind teils codiert. In den Vertragsstaaten, etwa Österreich, der Schweiz, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Polen und der Türkei, wird sie ohne Übersetzung und ohne weitere Beglaubigung anerkannt.

Wo beantrage ich eine internationale Geburtsurkunde?

Beim Standesamt des Geburtsorts, denn dort wird das Geburtenregister geführt. Viele Städte bieten den Antrag online an, sonst schriftlich oder persönlich. Wurde Ihre Geburt im Ausland nachbeurkundet, ist das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Was kostet eine internationale Geburtsurkunde?

Die Gebühr legt jedes Land bzw. jede Kommune fest. Beispiele: Berlin und München 12 Euro, Sachsen 15 Euro, Hamburg 19,50 Euro, Baden-Württemberg 20 Euro. Weitere Exemplare im selben Antrag sind meist günstiger.

Brauche ich eine Apostille auf die internationale Geburtsurkunde?

In den Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens nicht, dort ist sie von jeder Beglaubigung befreit. In anderen EU-Staaten gilt für Geburtsurkunden die Befreiung nach der EU-Verordnung 2016/1191. Für Staaten außerhalb dieser Gruppen, etwa die USA oder Kanada, kann eine Apostille nötig sein.

Ist die internationale Geburtsurkunde dasselbe wie das mehrsprachige EU-Formular?

Nein. Die internationale Geburtsurkunde ist selbst eine Urkunde nach dem CIEC-Übereinkommen. Das EU-Formular nach der Verordnung 2016/1191 ist nur eine Übersetzungshilfe, die einer normalen Geburtsurkunde beigefügt wird, und gilt nur in anderen EU-Staaten. Welche Variante das Zielland bevorzugt, erfragen Sie bei der dortigen Behörde.

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