Apostille beantragen: wo und wie für deutsche Urkunden
Eine Apostille bestätigt, dass eine deutsche Urkunde echt ist, damit sie im Ausland anerkannt wird. Wer sie ausstellt, hängt von der Urkunde ab: das BfAA für Bundesurkunden, Landesbehörden oder Landgerichte für den Rest. In der EU brauchen Sie sie oft gar nicht. Hier stehen Zuständigkeiten, Ablauf und die Länder, in denen statt der Apostille die Legalisation gilt.

Eine Apostille ist ein Echtheitsvermerk auf einer deutschen öffentlichen Urkunde, etwa einer Geburtsurkunde, einem Führungszeugnis oder einer notariellen Vollmacht. Mit ihr wird die Urkunde in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ohne weitere Beglaubigung anerkannt. Sie bestätigt Unterschrift, Siegel und Befugnis der ausstellenden Stelle, nicht den Inhalt.
Beantragt wird sie nicht bei einer Botschaft, sondern in Deutschland bei der Stelle, die für die jeweilige Urkunde zuständig ist. Innerhalb der EU brauchen Sie für viele Urkunden gar keine Apostille mehr.
Brauchen Sie überhaupt eine Apostille?
Das hängt vom Zielland und von der Urkunde ab. Fragen Sie zuerst bei der Stelle nach, die die Urkunde verlangt, etwa der Einwanderungsbehörde oder dem Standesamt im neuen Land.
| Zielland | Was Sie in der Regel brauchen |
|---|---|
| EU-Staat, Urkunde zu Geburt, Ehe, Tod, Wohnsitz oder Vorstrafenfreiheit | keine Apostille, auf Wunsch ein mehrsprachiges Formular (EU-Verordnung 2016/1191) |
| EU-Staat, andere Urkunde (z. B. Zeugnis, Vollmacht) | Apostille, wenn die Behörde sie verlangt |
| Vertragsstaat des CIEC-Übereinkommens (u. a. Österreich, Schweiz, Spanien, Italien, Frankreich, Türkei) | mehrsprachige Personenstandsurkunde, von jeder Beglaubigung befreit |
| Haager Vertragsstaat außerhalb der EU (z. B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Mexiko, Brasilien) | Apostille |
| Kein Vertragsstaat (z. B. Vereinigte Arabische Emirate) | Legalisation durch die Botschaft des Ziellands, oft mit Vor- und Endbeglaubigung |
Quellen: Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr, Bundesamt für Justiz, Statustabelle der Haager Konferenz, Stand November 2026.
Wichtig: Maßgeblich ist die Liste des Auswärtigen Amts. Nicht jeder Beitritt zum Übereinkommen gilt auch gegenüber Deutschland. Gegen den Beitritt einiger Staaten, darunter Vietnam, die Philippinen und Indien, hat Deutschland Einspruch eingelegt. Im Verhältnis zu ihnen gilt weiter die Legalisation (Auswärtiges Amt, Stand 21.07.2026). Kanada wendet das Übereinkommen seit dem 11. Januar 2024 an, auch gegenüber Deutschland. Thailand ist beigetreten, das Übereinkommen soll dort am 28. Februar 2027 in Kraft treten. Ob es dann auch gegenüber Deutschland gilt, zeigt die Liste des Auswärtigen Amts.
Wer die Apostille ausstellt
Es gibt keine zentrale Stelle für alle Urkunden. Entscheidend ist, wer die Urkunde ausgestellt hat:
| Urkunde | Zuständig für die Apostille |
|---|---|
| Urkunden von Bundesbehörden, z. B. Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz | Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel |
| Urkunden des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts | Präsident des DPMA |
| Personenstandsurkunden (Geburt, Ehe, Tod) und andere Verwaltungsurkunden der Länder und Kommunen | je nach Bundesland: Bezirksregierung, Regierungspräsidium oder vergleichbare Behörde, in Ländern ohne Regierungsbezirke meist das Innenministerium oder ein Landesamt |
| Notarurkunden und notariell beglaubigte Kopien | Landgericht, in dessen Bezirk der Notar sitzt |
| Gerichtsurkunden | Präsident des Land- oder Amtsgerichts |
| Schul- und Hochschulzeugnisse | meist wie Verwaltungsurkunden, in einigen Ländern abweichend |
Quelle: Auswärtiges Amt, BfAA. Die Zuständigkeit für Landesurkunden ist in jedem Bundesland anders geregelt. Fragen Sie beim Aussteller nach, also beim Standesamt, der Schule oder der Hochschule. Dort weiß man, welche Stelle die Apostille erteilt.
Ablauf Schritt für Schritt
- Anforderung klären: Welche Urkunde verlangt das Zielland, wie alt darf sie sein, mit Apostille, mit Übersetzung?
- Urkunde im Original besorgen: Eine Apostille kommt nur auf das Original einer öffentlichen Urkunde. Bestellen Sie die Urkunde frisch, wenn das Zielland ein aktuelles Ausstellungsdatum verlangt.
- Zuständige Stelle ermitteln: beim Aussteller nachfragen oder in der Tabelle oben nachsehen.
- Antrag stellen: persönlich, per Post oder online, je nach Stelle. Beim BfAA läuft das über ein Online-Formular, dann per Post (siehe unten).
- Gebühr zahlen: Die Gebühren legt jede Stelle nach eigenem Recht fest. Fragen Sie vor dem Antrag nach.
- Übersetzung, wenn das Zielland sie verlangt. Die Reihenfolge ist wichtig, siehe Beglaubigte Übersetzung fürs Ausland.
Planen Sie mehrere Wochen ein, vor allem wenn Sie mehrere Urkunden aus verschiedenen Bundesländern brauchen.
Apostille beim BfAA (Bundesurkunden)
- Nur für Urkunden von Bundesbehörden, die von der ausstellenden Behörde vorbeglaubigt sind.
- Antrag über das Online-Datenformular des BfAA, dann Zahlung über eine Bezahlseite. Das ausgefüllte Formular kommt per E-Mail, es wird ausgedruckt und mit den Urkunden per Post geschickt an: BfAA, Referat Apostillen & Endbeglaubigungen, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel.
- Rücksendung per Einwurf-Einschreiben, nur an eine Adresse in Deutschland.
Quelle: BfAA: Apostille. Für das Führungszeugnis gilt ein eigener Ablauf mit dem Bundesamt für Justiz, siehe Führungszeugnis fürs Ausland.
Legalisation: wenn das Zielland kein Vertragsstaat ist
Gehört das Zielland nicht zum Haager Übereinkommen, bestätigt seine Botschaft oder sein Konsulat in Deutschland die Echtheit. Das läuft meist so (Auswärtiges Amt):
- Vorbeglaubigung durch die deutsche Stelle, die für die Urkunde zuständig ist (wie bei der Apostille).
- Endbeglaubigung durch das BfAA, wenn das Zielland sie verlangt. Das gilt unter anderem für die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Handelsurkunden), Katar, Jordanien, Irak, Iran (außer Hochschulzeugnisse), Nepal, Myanmar und weitere Staaten. Gebühr seit 1. Juli 2025: 22 Euro je Endbeglaubigung (BfAA).
- Legalisation durch die Botschaft des Ziellands. Gebühren und Unterlagen nennt die Botschaft.
Urkunden für EU-Länder: meist ohne Apostille
Seit dem 16. Februar 2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1191. Öffentliche Urkunden zu Geburt, Leben, Tod, Name, Ehe und eingetragener Partnerschaft, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit brauchen gegenüber Behörden anderer EU-Staaten keine Apostille. Dazu gibt es auf Antrag ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe. Es kommt vom Standesamt oder der Meldebehörde, für Führungszeugnisse vom Bundesamt für Justiz (BfJ). Mit dem Formular brauchen Sie in der Regel keine Übersetzung.
Für Personenstandsurkunden gibt es außerdem die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde und andere Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen. Sie sind in den Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit.
Für Zeugnisse, Vollmachten und Verträge gilt die EU-Befreiung nicht. Hier kann auch innerhalb der EU eine Apostille nötig sein.
Typische Fälle beim Auswandern
- Aufenthaltstitel oder Visum außerhalb der EU: Geburtsurkunde, Führungszeugnis, gegebenenfalls Heiratsurkunde. Siehe Apostille für Geburts- und Heiratsurkunde und Führungszeugnis fürs Ausland.
- Heirat im Ausland: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis. Fragen Sie beim Standesamt in Deutschland nach.
- Arbeit und Anerkennung des Berufs: Zeugnisse, Diplome, Berufsurkunden. Siehe Im Ausland arbeiten.
- Kinder anmelden, Schule: Geburtsurkunden der Kinder. Siehe Auswandern mit Kindern.
- Immobilienkauf, Bankkonto: notarielle Vollmacht, Ausweisdokumente. Siehe Bankkonto beim Auswandern.
Welche Dokumente Sie wann besorgen sollten, ordnet unsere Auswandern-Checkliste zeitlich ein.
Häufige Fehler
- Zur Botschaft gehen: Deutsche Botschaften und Konsulate stellen keine Apostillen auf deutsche Urkunden aus. Das geht nur in Deutschland.
- Kopie statt Original: Eine einfache Kopie bekommt keine Apostille.
- Übersetzung zuerst apostillieren wollen: Auf die Übersetzung selbst gibt es keine Apostille, nur auf die Bestätigung des Übersetzers durch das Gericht.
- Zu spät anfangen: Urkunden aus mehreren Bundesländern bedeuten mehrere Behörden mit eigenen Bearbeitungszeiten.
- Zu alte Urkunden: Manche Länder verlangen Urkunden, die nur wenige Monate alt sind. Fragen Sie vorher nach.
Quellen
Stand: November 2026.
- Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr – Apostille und Legalisation, Zuständigkeiten, Endbeglaubigungs-Staaten, CIEC, Übersetzungen
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Apostille – Bundesurkunden, Online-Formular, Adresse, Rücksendung nur innerhalb Deutschlands
- BfAA – Apostillen und Endbeglaubigungen – Endbeglaubigung 22 Euro seit 01.07.2025
- Bundesamt für Justiz – Anerkennung von Urkunden ohne Apostille – EU-Verordnung 2016/1191, mehrsprachige Formulare
- Auswärtiges Amt – Staaten, für die das Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland gilt – Stand 21.07.2026, deutsche Einsprüche (u. a. Vietnam, Philippinen, Indien)
- Haager Konferenz – Statustabelle Apostille-Übereinkommen – Vertragsstaaten und Daten des Inkrafttretens
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2016/1191
Häufige Fragen
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist ein Echtheitsvermerk auf einer öffentlichen Urkunde. Sie bestätigt Unterschrift, Siegel und die Befugnis der ausstellenden Stelle, damit die Urkunde in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ohne weitere Beglaubigung anerkannt wird. Den Inhalt der Urkunde bestätigt sie nicht.
Wo beantrage ich eine Apostille?
Bei der Stelle, die für die jeweilige Urkunde zuständig ist, nicht bei einer Botschaft. Für Urkunden von Bundesbehörden, etwa das Führungszeugnis, ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig. Für Urkunden der Länder, etwa Geburtsurkunden, sind je nach Bundesland Bezirksregierungen, Regierungspräsidien oder Innenministerien zuständig, für Gerichts- und Notarurkunden die Land- oder Amtsgerichtspräsidenten.
Brauche ich innerhalb der EU eine Apostille?
Für viele Urkunden nicht. Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 sind unter anderem Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse in anderen EU-Staaten von der Apostille befreit. Mit einem mehrsprachigen Formular entfällt meist auch die Übersetzung. Eine Apostille bleibt trotzdem möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?
Die Apostille stellt eine deutsche Stelle aus, und sie gilt in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Legalisation ist für Staaten nötig, die dem Übereinkommen nicht angehören: Dort bestätigt die Botschaft des Ziellands die Echtheit, meist nach einer deutschen Vorbeglaubigung und in manchen Fällen einer Endbeglaubigung durch das BfAA.
Kann ich eine Apostille auf eine Übersetzung bekommen?
Nicht direkt. Übersetzungen gelten nicht als öffentliche Urkunden. Der zuständige Gerichtspräsident kann aber die Unterschrift oder die Eigenschaft eines anerkannten Übersetzers bestätigen. Dieser Vermerk ist eine öffentliche Urkunde und kann eine Apostille bekommen.
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