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Planung & Alltag

Apostille für Geburts- und Heiratsurkunde je Bundesland

Auswandern Ratgeber Portal 7 Min. Lesezeit

Für Geburts- und Heiratsurkunden ist nicht das Standesamt für die Apostille zuständig, sondern eine Landesbehörde, und die heißt in jedem Bundesland anders. Hier steht, welche Stelle wo zuständig ist, wie der Antrag läuft und wann Sie in der EU ganz ohne Apostille auskommen.

Zwei mit Band verschnürte helle Mappen auf einem Holztisch, daneben zwei Eheringe in einer Keramikschale und ein Blumenstrauß

Für die Apostille auf einer Geburts- oder Heiratsurkunde ist nicht das Standesamt zuständig, sondern eine Landesbehörde im Bundesland des Standesamts, das die Urkunde ausgestellt hat. Welche das ist, regelt jedes Land selbst (Auswärtiges Amt). Die Apostille kommt immer auf das Original. Für EU-Länder brauchen Sie sie meist gar nicht.

Was eine Apostille ist und wann statt ihr die Legalisation gilt, erklärt der Grundlagenartikel Apostille beantragen.

Brauchen Sie die Apostille überhaupt?

ZiellandGeburts- oder Heiratsurkunde
EU-Staatkeine Apostille, auf Wunsch mit mehrsprachigem Formular (EU-Verordnung 2016/1191)
CIEC-Vertragsstaat (u. a. Österreich, Schweiz, Spanien, Italien, Frankreich, Türkei)mehrsprachige Urkunde, z. B. die internationale Geburtsurkunde, ohne Beglaubigung
Haager Vertragsstaat außerhalb Europas (z. B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Mexiko)Apostille
anderer StaatLegalisation durch die Botschaft

Quellen: Auswärtiges Amt, Bundesamt für Justiz.

Zuständige Stelle je Bundesland

Maßgeblich ist das Bundesland des Standesamts, das die Urkunde ausgestellt hat, nicht Ihr heutiger Wohnort. Für Personenstandsurkunden sind in der Regel die Behörden für Verwaltungsurkunden zuständig:

BundeslandZuständig für die Apostille auf Personenstandsurkunden
Baden-WürttembergRegierungspräsidium des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde
BayernRegierung des Regierungsbezirks (z. B. Regierung von Oberbayern)
BerlinLandesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
BremenSenatorin für Inneres und Sport
HamburgBehörde für Inneres und Sport, Amt für Migration
NiedersachsenPolizeidirektionen
Nordrhein-WestfalenBezirksregierung des Bezirks
Rheinland-PfalzAufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier
SachsenLandesdirektion Sachsen
Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt in Magdeburg
ThüringenLandesverwaltungsamt in Weimar
übrige Länder (u. a. Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein)Innenministerium oder eine ihm nachgeordnete Behörde; beim ausstellenden Standesamt erfragen

Quellen: Auswärtiges Amt (Grundregel und Länderbesonderheiten), Service Bremen, Service-BW/Heidelberg, Stand November 2026. Zuständigkeiten ändern sich gelegentlich. Das ausstellende Standesamt nennt Ihnen die aktuelle Stelle.

Beispiel: Sie sind in Leipzig geboren, wohnen heute in München und wollen nach Kanada. Sie bestellen die Geburtsurkunde beim Standesamt Leipzig und lassen sie bei der Landesdirektion Sachsen apostillieren, nicht in Bayern.

Ablauf

  1. Bei der Behörde im Zielland klären: Welche Urkunde, wie alt, mit Apostille, mit Übersetzung?
  2. Neue Urkunde bestellen beim Standesamt, das sie ausstellt (Geburtsurkunde: Standesamt des Geburtsorts; Eheurkunde: Standesamt des Eheschließungsorts). Viele Standesämter bieten das online an.
  3. Apostille beantragen bei der zuständigen Landesbehörde, mit der Original-Urkunde, meist per Post oder persönlich.
  4. Gebühr zahlen. Die Höhe legt das Land fest, in Bremen zum Beispiel 20 Euro je Dokument, vorab (Service Bremen).
  5. Übersetzen lassen, wenn nötig: Urkunde und Apostille zusammen, siehe Beglaubigte Übersetzung fürs Ausland.

Planen Sie für Bestellung, Apostille und Übersetzung zusammen mehrere Wochen ein.

Worauf Sie achten sollten

  • Original, keine Kopie: Eine einfache Kopie bekommt keine Apostille.
  • Frische Urkunde: Viele Zielländer verlangen Personenstandsurkunden, die nur wenige Monate alt sind. Die Bremer Verwaltung weist darauf hin, dass Urkunden, die älter als drei Monate sind, im Zielstaat trotz Apostille abgelehnt werden können (Service Bremen).
  • Nicht zur Botschaft: Deutsche Botschaften stellen keine Apostillen auf deutsche Urkunden aus.
  • Mehrere Exemplare: Brauchen Sie die Urkunde für mehrere Behörden, bestellen Sie gleich mehrere und lassen Sie alle apostillieren.

Heirat im Ausland

Für eine Heirat im Ausland verlangen die Behörden meist eine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis stellt das Standesamt Ihres Wohnorts in Deutschland aus. Für Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens von 1980, darunter Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, die Schweiz und die Türkei, ist es von jeder Beglaubigung befreit (Auswärtiges Amt).

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie die Ehe beim Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Dann bekommen Sie später auch eine deutsche Eheurkunde.

Welche Urkunden Sie beim Auswandern sonst brauchen

Den zeitlichen Ablauf aller Schritte zeigt die Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: November 2026.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine Apostille für meine Geburtsurkunde?

Bei der Landesbehörde, die im Bundesland des ausstellenden Standesamts für Verwaltungsurkunden zuständig ist, nicht beim Standesamt selbst und nicht bei einer Botschaft. Das sind je nach Land zum Beispiel die Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Landesverwaltungsämter oder in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Kommt die Apostille auf das Original oder eine Kopie?

Auf das Original. Bestellen Sie beim Standesamt eine neue Geburts- oder Eheurkunde und lassen Sie diese apostillieren. Eine einfache Kopie bekommt keine Apostille.

Wie alt darf die Urkunde sein?

Das bestimmt das Zielland. Viele Behörden im Ausland verlangen Personenstandsurkunden, die nur wenige Monate alt sind; die Bremer Verwaltung warnt etwa, dass Urkunden über drei Monate im Zielstaat trotz Apostille abgelehnt werden können. Fragen Sie vorher nach.

Brauche ich für die Heirat in einem EU-Land eine Apostille?

Für Geburts- und Eheurkunden nicht. Nach der EU-Verordnung 2016/1191 sind sie gegenüber Behörden anderer EU-Staaten von der Apostille befreit, ein mehrsprachiges Formular ersetzt meist die Übersetzung. Alternativ gibt es die internationale Geburtsurkunde für die Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens.

Muss die Urkunde nach der Apostille noch übersetzt werden?

Oft ja, wenn das Zielland eine andere Amtssprache hat und keine mehrsprachige Urkunde akzeptiert. Die Apostille kommt zuerst auf das Original, danach wird die Urkunde samt Apostille übersetzt.

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