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Länder in Europa

Auswandern innerhalb der EU: Regeln und Planung

Auswandern Ratgeber Portal 8 Min. Lesezeit

In der EU brauchen Deutsche kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Welche Regeln trotzdem gelten: Anmeldung nach drei Monaten, Sozialversicherung im Arbeitsland, Berufsanerkennung, Führerschein, Auto und Konto.

Junge Frau mit großem Rucksack und Kaffeebecher wartet auf einem Bahnsteig, ein Regionalzug fährt ein, dahinter Berge

Innerhalb der EU dürfen Deutsche ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis leben und arbeiten. Einige Regeln gelten trotzdem: Ab drei Monaten müssen Sie sich je nach Land registrieren. Wer arbeitet, ist meist im Arbeitsland sozialversichert. Für reglementierte Berufe brauchen Sie eventuell eine Anerkennung. Ihr Führerschein gilt weiter, Ihr Auto müssen Sie bei einem dauerhaften Umzug in der Regel ummelden. Stand: Oktober 2026.

Aufenthalt: drei Monate, sechs Monate, Registrierung

Laut EU-Portal Your Europe gilt für EU-Bürger:

  • Bis zu drei Monate können Sie in einem anderen EU-Land bleiben, ohne Bedingungen außer einem gültigen Ausweis.
  • Länger als drei Monate dürfen Sie bleiben, wenn Sie dort arbeiten oder selbstständig sind, wenn Sie studieren oder wenn Sie ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung haben. Viele Länder verlangen dann eine Registrierung.
  • Als Arbeitsuchende haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, eine Stelle zu finden, ohne nachweisen zu müssen, dass Sie sich selbst finanzieren.

Wo und wie Sie sich registrieren, ist von Land zu Land verschieden. Einige Beispiele:

  • Spanien: innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde oder Polizei; dazu die Anmeldung im Einwohnerregister (Padrón). Details im Artikel Auswandern nach Spanien.
  • Portugal: bei der Gemeindeverwaltung (Câmara Municipal). Details im Artikel Auswandern nach Portugal.
  • Österreich: Anmeldebescheinigung innerhalb von vier Monaten nach der Einreise, Meldezettel schon binnen drei Tagen (siehe Auswandern nach Österreich).
  • Norwegen (EWR, nicht EU): nach drei Monaten Registrierung über das Portal der Einwanderungsbehörde UDI und bei der Polizei, Jobsuche bis sechs Monate (siehe Auswandern nach Norwegen).
  • Dänemark: EU-Aufenthaltsnachweis nach drei Monaten, danach CPR-Nummer beim Bürgerservice, ohne die im Alltag kaum etwas geht (siehe Auswandern nach Dänemark).
  • Schweden: keine Registrierung des Aufenthaltsrechts, aber ab einem Jahr Aufenthalt Eintragung ins Einwohnerregister bei Skatteverket (siehe Auswandern nach Schweden).
  • Italien: nach drei Monaten Eintragung ins Melderegister der Gemeinde, dazu die Steuernummer Codice fiscale (siehe Auswandern nach Italien).

In Deutschland melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt ab.

Sozialversicherung und Krankenversicherung

Welches Land für Ihre Sozialversicherung zuständig ist, hängt von Ihrer Arbeitssituation und Ihrem Wohnort ab, nicht von der Staatsangehörigkeit. Sie können es nicht wählen.

  • Arbeit im neuen Land: Sie zahlen dort Beiträge und sind dort versichert.
  • Entsendung: Schickt Sie ein deutscher Arbeitgeber vorübergehend ins EU-Ausland, bleiben Sie mit der Bescheinigung A1 höchstens 24 Monate in Deutschland versichert.
  • Rente aus Deutschland: Sie bleiben meist bei Ihrer deutschen Kasse und nutzen das Formular S1.
  • Ohne Arbeit und Rente: Sie brauchen eine eigene Krankenversicherung, die alle Risiken im neuen Land abdeckt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehenden Aufenthalten, nicht wenn Sie umgezogen sind. Alles Weitere im Artikel Krankenversicherung beim Auswandern.

Arbeitslosengeld aus Deutschland lässt sich für die Jobsuche in einem anderen EU-Land drei bis sechs Monate mitnehmen, wenn Sie es vor der Abreise beantragen. Die Regeln stehen im Artikel Auswandern ohne Geld. Kindergeld und andere Familienleistungen sind EU-weit koordiniert; mehr im Artikel Auswandern mit Kindern.

Arbeit und Berufsanerkennung

Sie brauchen in der EU keine Arbeitserlaubnis. Ist Ihr Beruf im Zielland aber reglementiert, dürfen Sie ihn erst ausüben, wenn Ihre Qualifikation anerkannt ist. Reglementiert ist ein Beruf laut Your Europe, wenn man einen bestimmten Abschluss, eine staatliche Prüfung oder eine Registrierung bei einer Berufsorganisation braucht. Welche Berufe das in welchem Land betrifft, ist uneinheitlich; die EU führt dazu eine Datenbank reglementierter Berufe.

Stellenangebote aus ganz Europa finden Sie im EU-Jobportal EURES. Mehr zur Jobsuche steht im Artikel Im Ausland arbeiten.

Führerschein und Auto

Führerschein: Ein in Deutschland ausgestellter EU-Führerschein wird in allen EU-Ländern anerkannt. Umtauschen müssen Sie ihn laut Your Europe nur in bestimmten Fällen:

  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung,
  • wenn Sie seit mehr als zwei Jahren im neuen Land wohnen und einen unbefristeten Führerschein haben, und auch dann nur, wenn die Behörden es verlangen,
  • nach Verkehrsverstößen im neuen Land.

Alte Führerscheine, die noch nicht dem EU-Kartenmodell entsprechen, müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden.

Auto: Wer dauerhaft in ein anderes EU-Land zieht und sein Auto mitnimmt, sollte es dort anmelden und dort Kfz-Steuern zahlen. Einheitliche EU-Regeln zu Fristen und Steuern gibt es nicht; manche Länder befreien Umzugsgut von der Zulassungssteuer. Your Europe nennt das Beispiel einer Spanierin, die ihr Auto in Frankreich innerhalb eines Monats hätte ummelden müssen und nach acht Monaten ein hohes Bußgeld bekam. Informieren Sie sich vor dem Umzug bei der Zulassungsbehörde des Ziellands.

Geld und Konto

Ihr deutsches Konto können Sie in der EU weiter nutzen: Überweisungen in Euro kosten so viel wie im Inland, und niemand darf Ihre Zahlung ablehnen, nur weil Ihre IBAN aus Deutschland ist. Details im Artikel Bankkonto beim Auswandern.

Steuern: Wo Sie steuerpflichtig sind, regeln das Recht des neuen Landes und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die Grundlagen stehen im Artikel Steuern beim Auswandern.

Welches EU-Land?

Rechtlich ist der Umzug in jedes EU-Land ähnlich einfach. Unterschiede machen vor allem die Sprache, der Arbeitsmarkt für Ihren Beruf, die Mieten und die Steuerlast. Wer keine weitere Sprache spricht, sollte die deutschsprachigen Länder und Länder mit Englisch als Amtssprache ansehen; mehr im Artikel Auswandern ohne Sprachkenntnisse. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gewährt Deutschen aber ähnliche Rechte; Details im Artikel Auswandern in die Schweiz.

Checkliste

  1. In Deutschland abmelden, Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung und Bank informieren.
  2. Klären, wo Sie sozialversichert sind (Arbeit, A1, S1 oder eigene Versicherung).
  3. Im neuen Land registrieren, Fristen je nach Land beachten.
  4. Berufsanerkennung prüfen, wenn der Beruf reglementiert ist.
  5. Auto ummelden, Fristen und Steuerbefreiung beim Zielland erfragen.

Die vollständige Liste steht in der Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Visum, um in ein anderes EU-Land zu ziehen?

Nein. Als Deutsche dürfen Sie in jedem EU-Land ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich je nach Land bei einer Behörde registrieren und als Nichterwerbstätiger ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen.

Wo bin ich sozialversichert, wenn ich in einem anderen EU-Land arbeite?

In der Regel in dem Land, in dem Sie arbeiten. Sie können das nicht frei wählen. Eine Ausnahme ist die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber für höchstens 24 Monate mit der Bescheinigung A1.

Gilt mein deutscher Führerschein in anderen EU-Ländern?

Ja, er wird in allen EU-Ländern anerkannt. Umtauschen müssen Sie ihn nur in Sonderfällen, etwa bei Verlust oder, bei unbefristeten Führerscheinen, auf Verlangen der Behörden, wenn Sie seit mehr als zwei Jahren im neuen Land wohnen. Alte Papierführerscheine müssen spätestens bis 2033 gegen das EU-Kartenmodell getauscht werden.

Muss ich mein Auto im neuen EU-Land anmelden?

Wenn Sie dauerhaft umziehen, ja. Es gibt keine einheitliche EU-Frist; jedes Land legt Fristen und mögliche Steuerbefreiungen selbst fest. Wer zu lange mit dem alten Kennzeichen fährt, riskiert Bußgelder.

Wird mein Berufsabschluss anerkannt?

Ist Ihr Beruf im Zielland reglementiert, müssen Sie Ihre Qualifikation eventuell anerkennen lassen, bevor Sie dort arbeiten. Welche Berufe in welchem Land reglementiert sind, steht in der Datenbank reglementierter Berufe der EU.

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