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Beglaubigte Übersetzung fürs Ausland: Ablauf und Kosten

Auswandern Ratgeber Portal 8 Min. Lesezeit

Für Visum, Heirat oder Anerkennung im Ausland müssen deutsche Urkunden und Zeugnisse oft beglaubigt übersetzt werden. Hier steht, wer das darf, wann das Zielland eigene Übersetzer verlangt, in welcher Reihenfolge Apostille und Übersetzung kommen und wann ein mehrsprachiges EU-Formular die Übersetzung ersetzt.

Übersetzerin um die sechzig setzt am Schreibtisch einen Holzstempel auf ein Blatt Papier, daneben Brille und Füller, dahinter ein Bücherregal

Wenn eine Behörde im Ausland eine deutsche Urkunde in ihrer Sprache verlangt, brauchen Sie meist eine beglaubigte Übersetzung. In Deutschland fertigen sie öffentlich bestellte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer an. Ob das Zielland sie anerkennt, entscheidet allerdings dessen Recht. Manche Länder verlangen eigene vereidigte Übersetzer oder zusätzlich eine Apostille. Innerhalb der EU ersetzt ein mehrsprachiges Formular die Übersetzung oft ganz.

Beglaubigt, einfach oder gar nicht?

ZweckWas meist reicht
Bewerbung bei einem Arbeitgeber im Auslandeinfache Übersetzung von Lebenslauf und Zeugnissen, oft auf Englisch
Visum, Aufenthaltstitel, Einbürgerungbeglaubigte Übersetzung, oft mit Apostille
Heirat, Geburt eines Kindes, Namensrechtbeglaubigte Übersetzung oder mehrsprachige Personenstandsurkunde
Anerkennung von Berufsabschlüssenbeglaubigte Übersetzung nach den Vorgaben der Anerkennungsstelle
Urkunden zu Geburt, Ehe, Tod, Wohnsitz oder Führungszeugnis in einem EU-Staatmeist gar keine Übersetzung: mehrsprachiges Formular nach EU-Verordnung 2016/1191

Die verbindliche Antwort gibt immer die Stelle, die die Unterlagen verlangt. Fragen Sie konkret: Übersetzung von wem, in welche Sprache, mit Apostille oder ohne?

Wer übersetzen darf

  • Deutsche beeidigte Übersetzer: von einem Land- oder Oberlandesgericht oder einer anderen zuständigen Stelle öffentlich bestellt, beeidigt oder ermächtigt. Sie versehen die Übersetzung mit einem Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Stempel.
  • Suche: Die Landesjustizverwaltungen führen eine gemeinsame Datenbank unter justiz-dolmetscher.de. Dort können Sie nach Sprache und Ort suchen.
  • Übersetzer im Zielland: Manche Behörden akzeptieren nur Übersetzungen von Übersetzern, die in ihrem eigenen Land vereidigt sind. Dann lassen Sie erst nach der Ankunft oder über einen Übersetzer vor Ort übersetzen.

Das Auswärtige Amt stellt klar: Übersetzungen sind Sachverständigenleistungen, keine öffentlichen Urkunden. Ob eine deutsche Übersetzung im Ausland anerkannt wird, richtet sich nach dem Recht des Verwendungsstaats (Auswärtiges Amt).

Die richtige Reihenfolge mit der Apostille

Auf eine Übersetzung selbst gibt es keine Apostille. Verlangt das Zielland beides, gibt es zwei übliche Wege:

Weg A: Das Zielland akzeptiert deutsche beeidigte Übersetzer

  1. Original-Urkunde besorgen.
  2. Apostille auf das Original bei der zuständigen Stelle, siehe Apostille beantragen.
  3. Übersetzung von Urkunde und Apostille durch einen deutschen beeidigten Übersetzer.
  4. Verlangt das Zielland auch für die Übersetzung eine Apostille: Bestätigung des Übersetzers durch den zuständigen Gerichtspräsidenten, dann Apostille auf diese Bestätigung.

Weg B: Das Zielland verlangt eigene vereidigte Übersetzer

  1. Original-Urkunde besorgen.
  2. Apostille auf das Original in Deutschland.
  3. Übersetzung im Zielland durch einen dort vereidigten Übersetzer.

Für Staaten ohne Apostille gilt statt Schritt 2 die Legalisation: Vorbeglaubigung der Urkunde und der Übersetzung in Deutschland, gegebenenfalls Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, dann Legalisation durch die Botschaft des Ziellands (Auswärtiges Amt).

Innerhalb der EU: mehrsprachiges Formular statt Übersetzung

Nach der EU-Verordnung 2016/1191 können Sie für viele Urkunden ein mehrsprachiges Formular beantragen. Es gibt den Inhalt der Urkunde in der Sprache des Ziellands wieder. Dann ist in der Regel keine Übersetzung nötig (Bundesamt für Justiz).

  • Für: Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Lebenspartnerschaftsurkunden, Meldebescheinigungen, Führungszeugnis.
  • Von: dem Standesamt oder der Meldebehörde, beim Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz (13 Euro plus 3,50 Euro Auslagen).
  • Nicht für: Schul- und Hochschulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Verträge, Vollmachten.

Für Personenstandsurkunden gibt es zusätzlich die mehrsprachige internationale Geburtsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen, die in den Vertragsstaaten ohne Übersetzung gilt.

Was eine beglaubigte Übersetzung kostet

Die Preise sind frei vereinbar. Übersetzer rechnen pro Normzeile (55 Anschläge), pro Wort oder als Pauschale je Urkunde. Einen festen Tarif gibt es nur für Übersetzungen im Auftrag von Gerichten und Behörden, nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (§ 11 JVEG). Er taugt als Richtwert:

TextformHonorar je angefangene 55 Anschläge
editierbar (Word, Text)1,95 €
nicht editierbar (Papier, Scan, PDF)2,15 €
besonders erschwert (Fachsprache, seltene Sprache, Eile)2,15 € bzw. 2,30 €

Rechenbeispiel: Eine Geburtsurkunde mit rund 1.000 Zeichen ergibt 19 Normzeilen. Als Scan kostet das nach JVEG 19 × 2,15 € = 40,85 €, dazu Umsatzsteuer und gegebenenfalls Versand. Ein mehrseitiges Arbeitszeugnis kostet entsprechend mehr.

So sparen Sie:

  • Mehrere Angebote einholen und nach dem Gesamtpreis inklusive Beglaubigung und Versand fragen.
  • Text editierbar liefern, wenn möglich.
  • Bei EU-Ländern prüfen, ob das mehrsprachige Formular reicht.
  • Nur übersetzen lassen, was wirklich verlangt wird.

Zeugnisse übersetzen für den Job im Ausland

  • Bewerbung: Für Arbeitgeber reicht meist eine einfache, gut lesbare Übersetzung. Erklären Sie dabei deutsche Besonderheiten wie die Notenskala oder die Zeugnissprache des Arbeitszeugnisses.
  • Anerkennung: Für reglementierte Berufe wie Pflege, Medizin oder Lehramt verlangen die Anerkennungsstellen fast immer beglaubigte Übersetzungen, oft mit Apostille. Die Vorgaben der jeweiligen Stelle gehen vor.
  • Englisch: Für Länder wie Kanada, Australien oder Neuseeland ist die Übersetzung ins Englische üblich. Prüfen Sie, ob die Einwanderungsbehörde einen bestimmten Übersetzer oder eine Erklärung des Übersetzers verlangt.

Mehr zur Jobsuche steht unter Im Ausland arbeiten.

Checkliste

  1. Bei der Behörde im Zielland klären: welche Urkunden, welche Sprache, welcher Übersetzer, mit Apostille?
  2. Bei EU-Ländern: mehrsprachiges Formular beim Standesamt oder Bundesamt für Justiz beantragen.
  3. Originale besorgen, bei Bedarf frisch ausgestellt.
  4. Apostille auf die Originale, siehe Apostille beantragen.
  5. Übersetzer über justiz-dolmetscher.de finden, Angebote vergleichen.
  6. Bei Bedarf Bestätigung des Übersetzers und Apostille darauf.
  7. Kopien aller Unterlagen und Übersetzungen behalten, auch digital.

Wann Sie im Laufe der Auswanderung welche Dokumente brauchen, zeigt die Auswandern-Checkliste.

Quellen

Stand: November 2026.

Häufige Fragen

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

In Deutschland Übersetzerinnen und Übersetzer, die von einem Gericht oder einer Behörde öffentlich bestellt, beeidigt oder ermächtigt wurden. Sie bestätigen mit Vermerk, Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Sie finden sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter justiz-dolmetscher.de.

Wird eine deutsche beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?

Das entscheidet das Recht des Ziellands. Viele Behörden akzeptieren Übersetzungen deutscher beeidigter Übersetzer, manche verlangen einen im eigenen Land vereidigten Übersetzer oder zusätzlich eine Apostille auf die Bestätigung des Übersetzers. Fragen Sie vorher bei der Stelle nach, die die Übersetzung verlangt.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Freie Übersetzer legen ihre Preise selbst fest, oft pro Normzeile oder als Pauschale pro Urkunde. Als Richtwert dient das Justizvergütungsgesetz: 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge, wenn der Text editierbar vorliegt, sonst 2,15 Euro. Eine kurze Urkunde mit rund 1.000 Zeichen kommt danach auf etwa 37 bis 41 Euro plus Umsatzsteuer und Versand.

Brauche ich eine Apostille auf der Übersetzung?

Auf die Übersetzung selbst gibt es keine Apostille, weil sie keine öffentliche Urkunde ist. Verlangt das Zielland eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille, bestätigt zuerst der zuständige Gerichtspräsident die Unterschrift oder Bestellung des Übersetzers. Auf diese Bestätigung kommt dann die Apostille.

Brauche ich für ein EU-Land überhaupt eine Übersetzung?

Für Urkunden zu Geburt, Ehe, Tod, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit oft nicht. Nach der EU-Verordnung 2016/1191 bekommen Sie dazu ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe, dann ist in der Regel keine Übersetzung nötig. Für Zeugnisse und Verträge gilt das nicht.

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